Wir kommen direkt zum Punkt: Hier erstmal alle Argumente, die im Netz kursieren und dagegen sprechen könnten:
Eine IP wird abgefragt. Diese zählt zu personenbezogenen Daten laut DSGVO. (personenbezogene Daten sind Daten, die zur Feststellung einer Person führen könnten)
Die IP wird an einen Server in den USA gesendet
Wir vertrauen Google nicht und wissen nicht, was Google wirklich macht
Es werden gewisse Mausbewegungen, Tastaturanschläge und die Verweildauer erfasst. Diese Daten könnten in Verbindung mit anderen Daten zu einer Personenidentifikation führen.