
Tutorial – Wie Sie eine eigene professionelle Website erstellen
Schritt 1) Sorgen Sie dafür, dass(…)
08.12.2022
Heute gehen wir der Frage nach, was es mit der berühmten Abmahnwelle bzgl. Google Fonts auf sich hat. Wir betonen hierbei ausdrücklich, dass wir keine Rechtsberatung geben, sondern unseren Stand der Erkenntnisse und Meinung wiedergeben.
,,Die“ sind meist ein Mandant und ein Rechtsanwalt, die sich zusammentun, um ,,Schadensersatz“ zu fordern. Schadensersatz wofür? Schadensersatz dafür, dass jemand eine Website besucht, auf welcher Google Fonts per Google-Server eingebunden sind und somit der Google Server eine IP-Adresse vom Besucher übermittelt bekommen hat, ohne dass der Nutzer der Website vorher ausdrücklich gefragt wurde, ob seine IP-Adresse an diesen Server weitergegeben werden dürfen.
Leider ja. Unserer Meinung nach sprechen dennoch folgende Gründe klar gegen eine berechtige Forderung:
Warum das Gericht dies so sieht, führt es allerdings nicht im Detail aus. Es wird nur erklärt, die IP-Abfrage sei nicht datenschutzkonform und Google-Server in den USA hätten kein ausreichendes Datenschutzniveau. Inwiefern das ,,Datum“ ein personenbezogener Faktor sein soll, wird auch nicht ausgeführt. Außerdem wird hier geschildert, dass die ,,abstrakte Möglichkeit“ einer Personenbestimmung reiche, um als personenbezogene Daten zu gelten. Wir denken die Möglichkeit ist so ,,abstrakt“, dass sie nicht realistisch ist und somit keine ,,Möglichkeit“ einer Personenidentifizierung darstellen kann. Zumindest fällt uns hierzu kein realistisches Szenario ein. Weshalb sollte Google ein gerichtliches Urteil gegen den Internetanbieter des Kunden erwirken können, damit hier personenbezogene Daten rausgegeben werden können? Falls jemand mit genug Fantasie eine halbwegs realistische Idee hat, kommentiert gern den Beitrag!
Hier sagte man uns, dass die Sachlage unklar und in Prüfung sei. Man verwies uns auf Hinweise zur Aufsichtsbehörde in Österreich, die den Vorgang prüft (hier klicken für den Verweis). Außerdem wurde dort auch auf das Urteil des Landesgerichtes in München Stellung bezogen.
Von offizieller Behördenlage ist die Sachlage also nicht so klar, wie man denkt. Allerdings distanziert man sich auch nicht von der Aussage, dass Google Fonts rechtskonform sind und erklärt sich mit einer unklaren und noch zu prüfenden Sachlage.
Einfach nicht reagieren, wäre eine Option, die andere wäre es dem ,,Geschädigten“ mit den oben genannte Kontrapunkten zu konfrontieren, sollte man mehrfach zur Zahlung aufgefordert werden.
Das oben genannte Urteil sagt eindeutig aus: Es handelt sich bei der IP-Übermittlung um personenbezogene Daten und hierfür braucht man vorher eine ausdrückliche Einwilligung. Das Urteil selbst finden wir aber sehr nicht gut begründet, schwammig und teilweise falsch. Viele Punkte könnte man hier noch anbringen, wie z.B. die Verwendung von CSS- und Jquery-Bibliotheken, die technische Notwendigkeit von weltweit schneller ladenden Schriften über CDN-Server und die ,,abstrakte Möglichkeit“, die realistisch keine Möglichkeit darstellt.
Um dennoch auf der sicheren Seite zu sein und um Stress durch Abmahnungen zu vermeiden, binden wir trotzdem Google Fonts lokal bei unseren Webseiten ein und empfehlen vorerst dies auch zu tun.
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